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Die Pauschalreise ist im Reiserecht eine Reise, bei welcher der Reisende eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, wie der Flug und das Hotel für den Zweck derselben Reise beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler bucht.
Eine Pauschalreise liegt auch dann vor nach Deutschem bzw. Europäischen Recht, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Reisevertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen („Bausteinreise“). Reiseleistungen wiederum sind die Personenbeförderung, die Beherbergung (außer zu Wohnzwecken), die Autovermietung oder jede andere touristische Leistung (etwa Ausflüge, Sightseeing). Tagesreisen sind keine Pauschalreisen (§ 651a Abs. 5 BGB), auch nicht die verbundenen Reiseleistungen (§ 651w Abs. 1 BGB). Eine Pauschalreise liegt auch dann nicht vor, wenn eine Reise auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen wird (§ 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB).
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